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Das THW wird grundsätzlich nur auf Anforderung tätig. Anfordern können Sie uns über die Leitstelle oder Sie rufen uns direkt an. Unsere Kontaktdaten finden Sie im Bereich Kontakt.

Auf der Grundlage des “neuen” THW Gesetzes vom 01.05.2020 (§6, Abs.1) stellt die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk keine Rechnung mehr an öffentliche Anforderer und für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, sofern die Amtshilfe im überwiegend öffentlichen Interesse liegt und die Auslagenerstattung zu Lasten der ersuchenden Gefahrenabwehrbehörde geht.

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