Am 01.05.2020 war es endlich soweit: das lang ersehnte, neue THW Gesetz ist in kraft getreten. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf der Stärkung des Ehrenamtes. So ist es jetzt zum Beispiel einfacher, Helfer und Helferinnen von Ihrer Arbeit freizustellen.
Die wichtigste Änderung ist allerdings, dass das THW in den meisten fällen ab sofort nichts mehr kostet. So heißt es jetzt im Bundesgesetzblatt:
Das Technische Hilfswerk kann für seine im Rahmen der Amtshilfe erbrachten technischen Unterstützungsleistungen [...] Auslagen erheben. Auf die Erhebung von Auslagen soll verzichtet werden, soweit dies im öffentlichen Interesse liegt und eine Auslagenerstattung an das Technische Hilfswerk zu Lasten der zu ersuchenden Gefahrenabwehrbehörde ginge. [...]
Das heißt, wenn beispielsweise eine Gemeinde oder Kommune das THW anfordert, um z.B. Sturmschäden zu beseitigen, gibt es keinen Kostenträger und das THW verzichtet auf eine Auslagenerstattung.
Weitere Infos finden Sie auf der Website des Bundesministeriums (hier), auf kommunal.de (hier) oder direkt im Bundesgesetzblatt (hier)